Ein Herz für Hunde – über Ihr Leben hinaus
Wenn Sie unseren gemeinnützigen Verein testamentarisch berücksichtigen, können Sie Hunden in Not über Ihr Ableben hinaus helfen.
Wir retten misshandelte, ausgesetzte und vergessene Hunde in Ungarn, geben ihnen die notwendige medizinische Versorgung und die Chance auf ein liebevolles
Zuhause in der Schweiz. Wir setzen uns für Aufklärung und Prävention vor Ort ein.
Als gemeinnütziger Verein sind wir grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.
Testamentsarten
- Handschriftliches Testament:
Dieses wird von Anfang bis Ende vom Erblasser persönlich von Hand geschrieben. Der Ausstellungsort, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Erblassers sind zwingend aufzuführen. - Öffentliches Testament
Beim öffentlichen Testament erklären Sie vor einem Notar und in Anwesenheit von Zeugen mündlich Ihren letzten Willen. Der Notar hält Ihre Wünsche in einer Urkunde fest. Diese wird anschliessend von Ihnen und dem Notar unterschrieben.
Erbeinsetzung
Wenn Sie eine Organisation als Erbin einsetzen, ist diese ein Teil der Erbengemeinschaft mit einer gewissen, von Ihnen festgelegten Quote an der Hinterlassenschaft und hat Einblick in den gesamten Nachlass.
Die Formulierung im Testament könnte wie folgt lauten:
„Nach Ausrichtung aller Pflichtteile erhält der Verein your Heart 4 rescued Dogs,
Riblistrasse 4, 8173 Neerach, als Erbe den gesamten verbleibenden Nachlass.“
„Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der übrige Nachlass wie folgt aufgeteilt
werden: 50% an Hans Muster, Musterstrasse 1, PLZ Muster, 50% an den Verein
your Heart 4 rescued Dogs, Riblistrasse 4, 8173 Neerach.“
Legat (= Vermächtnis)
Die einfachste und oft zweckdienlichste Variante, eine Organisation mit einem Teil
Ihres Vermögens zu beschenken, ist das Legat oder Vermächtnis. Damit wird der
Organisation ein bestimmter Geldbetrag zugesprochen, ohne sie als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmende haftet im Gegensatz zu den Erben nicht für allfällige Schulden. Pflichtteile werden in jedem Fall respektiert.
Die Formulierung im Testament könnte wie folgt lauten:
„Aus meinem Nachlass ist ein Vermächtnis über CHF 50‘000 an den Verein your
Heart 4 rescued Dogs, Riblistrasse 4, 8173 Neerach, auszurichten.“
Hinterlegung
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament gefunden wird. Sie können es entweder zu Hause aufbewahren, eine Kopie einer Vertrauensperson übergeben oder bei einer Amtsstelle bzw. einem Notar gegen eine Gebühr hinterlegen. Ihre Wohnsitzgemeinde kann Ihnen bei dieser Frage behilflich sein.
Danke, dass Sie an die Hunde denken – heute und morgen!
